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Zu einem Vortrag unter dem Motto: Steuern zu hoch – schädlich?, konnte der Förderverein der Ev. Kirchengemeinde Dilsberg Herrn Ulrich Schilling (Dipl. Wirtsch.-Ing.) gewinnen. Die Veranstaltung fand am vergangenen Dienstag unter der Reihe „Vorträge im Gemeindehaus“ im Gemeinderaum im Bannholzweg 8, statt. Gleich zu Beginn des Vortrages stellte Herr Schilling klar, dass die Zuhörer keine steuerliche Beratung durch den Vortrag erwarten dürfen und auch diese auch nicht geleistet werden soll. Mit der Definition, was Steuern sind, nämlich „eine Geldleistung ohne Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung“, begannen dann die Ausführungen des Referenten. Mit interessanten Beispielen wurde auf die Historie von Steuern eingegangen, von den Naturalabgaben, über den Tribut, dem Zehnt, den verschiedenen Zollarten (Brückenzoll, Straßenzoll etc.) bis hin zu den heutigen Steuerarten. Deutlich wurde, dass Umsatzsteuer und Einkommensteuer zusammen die wichtigsten Steuerquellen sind, jedoch spielen auch die diversen Zölle und Sondersteuern, wie Tabak- Branntwein- oder Tabaksteuer eine nicht unbedeutende Rolle. Nicht alle Steuern fließen dem Bund zu. So gibt es die Bundessteuern (z.B. Kfz, Kaffee, Tabak). Zu den Gemeinschaftssteuern, die sich Bund + Länder teilen, zählen z.B. die Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Die Erbschafts- Grunderwerb- und Wettsteuern fließen allein den Bundesländern zu, wogegen den einzelnen Gemeinden die Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer zufällt. In einem kurzen Exkurs stellte Herr Schilling die Komplexität der zunehmenden Steuerregulierung durch das EU-Parlament vor, in dem 24 Amtssprachen die Entscheidungen u.a. zu Steuerfragen nicht gerade vereinfachen. |
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Im weiteren Verlauf machte Herr Schilling Ausführungen zu den Besteuerungstatbeständen (beispielhaft Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Einkünften aus Kapitalvermögen) und bemängelte die fehlende Gleichmäßigkeit der Besteuerung, was zur Verdrossenheit der Bürger führt. Der Referent griff auf, dass auch über den Solidaritätszuschlag nachgedacht werden sollte, der inzwischen zwar von 7,5 auf 5,5% gesenkt wurde, aber dessen Notwendigkeit (Aufbau Ost) heute (nach fast 30 Jahren) nicht mehr gegeben ist. Zum Ende seines interessanten Vortrages nannte Herr Schilling folgende Lösungsmöglichkeiten: - Einführung großzügiger Freibeträge - Begrenzung der vollständigen Abzugsfähigkeit von Managergehältern von der Steuerlast des Unternehmens - Vereinfachung der Steuererklärung und - Einführung eines einheitlichen Steuersatzes (unter Berücksichtigung von hohen Freibeträgen)
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